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Julia de Droogh: Ein Beispiel

Die 21-jährige Belgierin Julia de Droogh leistet ab dem 15. Juni 1943 Zwangsarbeit in den Göttinger Universitätskliniken. Sie wird in der Chirurgischen Klinik als Küchenmädchen eingesetzt und in der Goßlerstraße 10 untergebracht. Dort befindet sich eine Sammelunterkunft, in der zwischen 1942 und 1945 weitere 16 Frauen im Alter von 16 bis 49 Jahren unter beengten Verhältnissen wohnen müssen. Sie kommen aus sechs europäischen Ländern, die meisten aus Polen.

Julia de Droogh ist vermutlich infolge der im Oktober 1942 in Belgien eingeführten Melde- und Dienstpflicht zum »Arbeitseinsatz« ins Deutsche Reich verschleppt worden. Das Schicksal der jungen Belgierin deutet sich auf der für sie angelegten Lohnkarte an. Die Karten wurden von der Personalabteilung der Kliniken für alle Zwangsarbeitenden geführt, auf ihnen waren die Arbeits- und Urlaubszeiten, die Höhe der Vergütungen und die Einsatzorte eingetragen. Lohn wurde zwar offiziell ausgezahlt, durch Abzüge für Unterkunft, Kleidung oder Verpflegung aber praktisch wieder eingezogen. Bisweilen blieb ein kleines Taschengeld übrig.

Die Eintragungen auf der Lohnkarte Julia de Drooghs enden im August 1943, nicht einmal drei Monate nach Arbeitsantritt. Handschriftlich wurde mit Bleistift ergänzt »ab 5.8.1943 im Straflager«. Das bedeutete in der Regel die Einweisung in ein sogenanntes Arbeitserziehungslager. Warum Julia de Droogh ins Straflager verschleppt wurde und warum sie später nicht wieder in den Lohnlisten der Universitätskliniken auftaucht, bleibt ebenso ungewiss wie ihr weiteres persönliches Schicksal.