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Überall

Zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter waren während der Kriegsjahre im städtischen Alltagsleben sehr präsent. Im Verlauf des Krieges beschäftigten nahezu alle Betriebe sowie viele private Haushalte eine oder mehrere ausländische Zwangsarbeitende. Diese arbeiteten u. a. in kommunalen Behörden, bei der NSDAP und der SA, in Theatern, auf Grünflächen und Friedhöfen, in Cafés, Gaststätten, Betriebs- und Lagerküchen, Fleischereien, Bäckereien, Hotels, Kliniken und Arztpraxen, im Einzelhandel und Handwerk, in Holzwerken, Gärtnereien, Brauereien, Autohallen, Textilbetrieben, mittleren Industriebetrieben, Baufirmen, Zeitungen und Verlagen, Gas- und Wasserwerken, bei der Müllabfuhr, für Kirchen, in Schulen und an der Universität.

Die örtlichen Arbeitsämter waren für die Vermittlung und Verteilung der zivilen Zwangsarbeitenden zuständig. Jede Privatperson, jede städtische Einrichtung oder Firma, die eine Zwangsarbeiterin oder einen Zwangsarbeiter beschäftigen wollte, musste zunächst einen Antrag beim Arbeitsamt stellen. Dort wurde über die Zuweisung oder Ablehnung entschieden und hier wurde auch die saisonale Umsetzung der Zwangsarbeitenden in kriegswichtige Industrien vorgenommen.

Die einzelnen Unternehmen und Privathaushalte mussten die Unterbringung der Zwangsarbeitenden organisieren und dafür aufkommen. Einige entschieden sich dafür, ein eigenes Lager einzurichten. Die Kosten für die Unterbringung wurden in aller Regel vom Lohn der Zwangsarbeitenden einbehalten. Die Betriebsleitung, Lagerleitung und Privatpersonen hatten bei der Behandlung der Zwangsarbeitenden einen gewissen Handlungs- und Ermessensspielraum in Hinsicht auf Ernährung, Unterbringung, Arbeitsbedingungen und Bestrafung sowie die Erteilung von Erlaubnissen auf freie Bewegung in der Öffentlichkeit. So erinnert sich die Tochter des Inhabers eines Göttinger Betriebes, die auch die Küchenleitung innehatte, daran, dass sie den sowjetischen Zwangsarbeiterinnen gelegentlich Ausgehscheine ausgestellt hat: »…da bekamen sie von mir stundenweise Ausweise geschrieben, dass sie nun jetzt in die Stadt durften von… bis…, und dann mussten sie um sechs oder sieben wieder zu Hause sein, je nachdem wie ich gelaunt war, oder wie das Wetter war.«

In einer Beschwerde des SS-Sicherheitsdienstes über »unliebsame Betätigung« niederländischer Zwangsarbeiter in der Göttinger Gastwirtschaft »Zu den Drei Lilien« werden zugleich »Zigeuner« und »Juden« rassistisch diskriminiert und der Wirt der Gaststätte verdächtigt, »unter der Hörigkeit dieser Subjekte zu stehen«:

Quelle: Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. 24/3 (Meldung vom 29. September 1942)

 

Beispiel eines Antrags auf Zuweisung ausländischer Arbeitskräfte. Hier beantragt das Stadtbauamt Göttingen im Juni 1941 »zunächst bis Kriegsende« 40 ungelernte Arbeiter:

Quelle: Stadtarchiv Göttingen, Bauamt Abt. I 4/26

 

Meldung der Firma Winkelhoff & Glaeser an die Gestapo Außenstelle Göttingen vom 27. April 1943: der 22-jährige sowjetische Zwangsarbeiter Władzimierz Wasczyscyn ist aus seinem Heimaturlaub nicht zurückgekehrt:

Quelle: Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. 124/2

 

Die Anweisung des Oberbürgermeisters der Stadt Göttingen zur Umsetzung der Erlasse über die Behandlung polnischer Zivilarbeiterinnen und -arbeiter vom 31. Mai 1940 illustriert die Behandlungsspielräume der Behörden und die konkrete Situation polnischer Zwangsarbeitender in der Stadt:

Quelle: Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. 124/2