Textgröße:  A   A+ A++

Vorschriften und Rassismus

War es schon für die Einheimischen gefährlich, ihre Meinung offen zu äußern, so galt dies für die ausländischen Zwangsarbeitenden erst recht. Immer wieder hetzte die Partei gegen die Ausländer. Landräte wie der von Bad Gandersheim ließen jeden Brief und jede Postkarte kontrollieren.

Der Grad ihrer Gefährdung war von der Herkunft der Ausländer abhängig: Menschen aus den mit Deutschland verbündeten Staaten – wie Italien bis 1943 – oder Angehörige einer in den Augen der Nazis »wertvollen Rasse« – wie z.B. die »arischen« Niederländer – hatten mehr Rechte als die Angehörigen der »slawischen Völker« aus den überfallenen Staaten Osteuropas. Am schlimmsten erging es deutschen und ausländischen Juden und »Zigeunern«, die vernichtet werden sollten. Für Zwangsarbeitende aus Polen und der Sowjetunion existierten Sondergesetze, die einzuhalten fast unmöglich war.

Ihnen war es verboten, ihren Arbeitsort zu verlassen, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder zu benutzen, den Gottesdienst, Feiern oder öffentliche Einrichtungen gemeinsam mit Deutschen zu besuchen. Es galt eine nächtliche Ausgangssperre. Sexuelle Kontakte mit Deutschen wurden mit dem Tod bestraft. Kinder von Zwangsarbeitenden durften die Schule nicht besuchen. Die geregelten Arbeitszeiten wurden von deutschen Arbeitgebern nicht eingehalten, Entlohnung für Arbeit an Feiertagen, Krankengeld, bezahlten Urlaub, Mutterschaftsurlaub gab es praktisch nicht. Der Arbeitslohn war, wenn er überhaupt ausgezahlt wurde, viel niedriger als der für deutsche Arbeiter.

Zwangsarbeitende aus Polen und der Sowjetunion mussten immer ein diskriminierendes Kennzeichen mit dem Aufdruck »P« bzw. »OST« an ihrer Kleidung tragen.

Mit dieser Differenzierung folgten die Nationalsozialisten nicht nur ihrem rassistischen Weltbild, sondern wollten auch einen Zusammenschluss aller Zwangsarbeitenden untereinander verhindern.