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Als Mittel zur Flucht

Am 15. Oktober 1940 gegen 21.45 Uhr lösen zwei Männer, Vater und Sohn, am Fahrkartenschalter des Bahnhofs Hann. Münden Fahrkarten nach Breslau. Unmittelbar darauf ruft der Schalterbeamte bei der örtlichen Polizei an: Diese Personen seien ihm verdächtig, sie sähen aus wie Polen. Sofort kommen zwei Polizisten zum Bahnhof und nehmen Karol und Władysław Kantor fest. Die beiden sind Zwangsarbeiter beim Eisenbahnbaubetrieb Fritz Bertram und wollten in die Heimat fliehen.

Die Eisenbahn bot fast die einzige Möglichkeit, sich der Zwangsarbeit durch Flucht zu entziehen und in die Heimat zurückzukehren. Diese Nutzung war natürlich illegal, das Streben nach Freiheit mit einem großen Risiko verbunden. Dennoch stellte der strafbare »Arbeitsvertragsbruch« ein echtes Massendelikt dar. Im Frühjahr 1943 befanden sich nach Schätzungen der SS und Polizei monatlich ungefähr 10.000 Kriegsgefangene und 14.000 zivile Zwangsarbeitende aller Nationalitäten auf der Flucht. Diese Massenbewegung gefährdete nicht nur den »Arbeitseinsatz«, sondern stellte auch die Funktionsfähigkeit der ohnehin schon überforderten Reichsbahn in Frage: Für deutsche Zivilpersonen bestanden bereits drastische Reisebeschränkungen.

Strafverfügungen wie diese gegen den »polnischen Zivilarbeiter« Stefan K. aus Rollshausen gab es zuhauf, wenn die aus Polen und der Sowjetunion Verschleppten die Reichsbahn benutzten. Um nicht so leicht entdeckt zu werden, entfernten oder versteckten die Zwangsarbeiter die diskriminierenden Nationalitätenkennzeichen – und erhöhten damit im Fall ihrer Entdeckung die Strafe.

Quelle: Kreisarchiv Göttingen, LA DUD 1337

Im umfangreichen Katalog der Verbote für »polnische Zivilarbeiter« war auch das Verbot der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrädern enthalten.

Quelle: Erlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei; Stadtarchiv Hann. Münden Pol. 18-49


Bei ständigen Kontrollen an den Bahnhöfen und Überwachungsmaßnahmen anhand detaillierter Fahndungspläne nahm die Polizei in Südniedersachsen etliche Zwangsarbeitende fest. Stammten sie aus Polen oder der Sowjetunion, wurden sie meistens in ein Arbeitserziehungs- oder Konzentrationslager eingewiesen. Dies traf beispielsweise die beiden 19-Jährigen Ludmila Dodatko und Maria Kloczko aus dem »Gemeinschaftslager« in Hann. Münden, die als Bahnunterhaltungsarbeiterinnen bei der Bahnmeisterei I arbeiten mussten. Im Juli 1943 wurden sie bei einem Fluchtversuch verhaftet und für mehrere Wochen im Arbeitserziehungslager (AEL) Watenstedt interniert, bevor sie wieder nach Hann. Münden zurückgebracht wurden. Auch Vater und Sohn Kantor kamen in ein AEL, und zwar nach Breitenau. Später arbeiteten sie erneut in Dransfeld für das Unternehmen von Fritz Bertram.